Risikominderung bei Biozidprodukten in der Schweiz
Die mit der Verwendung von Biozidprodukten verbundenen Risiken müssen weiter vermindert werden. Der Bundesrat hat daher an seiner Sitzung vom 15. November 2023 eine Änderung der Biozidprodukteverordnung (VBP) verabschiedet.
Mit der Verabschiedung der Revision der VBP führt der Bundesrat eine neue Pflicht zur jährlichen Mitteilung der in Verkehr gebrachten Menge von Biozidprodukten ein, mit der sich die Verkaufsmengen besser erfassen lassen. Diese Mitteilungspflicht betrifft Zulassungsinhaber, Hersteller und Importeure. Die erste Mitteilung zu den Daten des Jahres 2024 muss bis zum 31. Mai 2025 erfolgen.
Ausserdem wurden Indikatoren auf der Grundlage von Messungen in Gewässern festgelegt, die zur Bewertung und Verminderung der Risiken von Biozidprodukten betragen werden. Bei wiederholter erheblicher Überschreitung der in der Gewässerschutzverordnung festgelegten Grenzwerte können Zulassungen von Biozidprodukten gegebenenfalls geändert oder widerrufen werden.
Mit der Revision der VBP setzt der Bundesrat Beschlüsse des Parlaments um. Dieses hatte im Frühling 2021 eine Vorlage zur Verminderung der von Pestiziden ausgehenden Risiken für die Gewässer verabschiedet und damit der parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» Folge gegeben.
Die revidierte VBP tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Revision der Biozidprodukteverordnung
Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG
17.11.2023