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Erstes Elektromotorflugzeug hebt dank BAZL-Unterstützung ab

Pipistrel Velis Electro

Pipistrel Velis Electro

Bild ZVG BAZL

Letzte Woche konnte das weltweit erste, zertifizierte Elektromotorflugzeug in Ecuvillens (FR) seinen Jungfernflug absolvieren. Ermöglicht wurde dies dank der engen Zusammenarbeit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) mit anderen Luftfahrtbehörden, der European Aviation Safety Agency (EASA) und dem Hersteller Pipistrel.

Das Elektroflugzeug soll in der Leichtaviatik vorwiegend zur Grundausbildung von Piloten eingesetzt werden – und markiert so einen wichtigen Schritt hin zu einer umweltfreundlicheren Luftfahrt. Mit dem Projekt Pipistrel Velis Electro konnten zudem wichtige Erfahrungen und Erkenntnisse für die Zulassung emissionsarmer Flugzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb gewonnen werden.

Mitte Mai 2020 erteilte die EASA die Zulassung des Elektromotors, wenig später für das Flugzeug und letzte Woche erfolgte der Jungfernflug: Dahinter stecken aufwendige Arbeiten. Denn bevor die Pipistrel Velis Electro als weltweit erstes Elektroflugzeug eine Musterzulassung erhielt, mussten die Bedingungen für Betrieb, Wartung sowie Ausbildung von Piloten und Personal von Grund auf definiert und spezifiziert werden. Diese waren im bislang geltenden EASA-Zertifizierungsrahmen nicht enthalten. Das BAZL hat bei der Entwicklung dieser neuen Zulassungsbedingungen federführend mitgewirkt.

Dank der in der Schweiz stationierten Elektroflugzeuge konnte das BAZL zusammen mit den Luftfahrtbehörden von Frankreich und Slowenien sowie dem Hersteller Pipistrel auf wichtige Daten eines Testflugprogramms unter EASA-Flugkonditionen zurückgreifen. Die Zertifizierung konnte so in weniger als drei Jahren abgeschlossen werden. Mit diesem Projekt haben die EASA und das BAZL nicht nur viel Know-how über Elektroflugzeuge gesammelt, sondern auch die Basis gelegt für die Zertifizierung emissionsarmer Flugzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb. Davon profitieren Klima und Bevölkerung, sinkt mit dem Einsatz von Elektroflugzeugen doch auch die Lärmbelastung in der Leichtaviatik erheblich.

Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

3.8.2020

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