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Wer Tiere illegal über die Grenze bringt, handelt verantwortungslos

Import von Tieren

Import von Tieren

Bild ZVG Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Reisende, welche lebende Tiere in die Schweiz mitbringen möchten, müssen sich vor der Einreise gründlich informieren. Haustiere wie Katzen und Hunde, aber auch Nutztiere wie beispielsweise Schweine, brauchen für die Einfuhr in die Schweiz entsprechenden Papiere und je nach Herkunftsland Bewilligungen.

Sind die Einfuhrbedingungen nicht erfüllt, wird das Tier an der Grenze konfisziert und im schlimmsten Fall eingeschläfert. Illegal über die Grenze eingeführte Tiere stellen eine Gefährdung für die Gesundheit hiesiger Tiere dar. Ohne dass sich die neuen Besitzer dessen bewusst sind, können mitgebrachte Tiere ansteckende Seuchen wie zum Beispiel die Tollwut einschleppen.

Bevor Reisende ein Tier aus dem Ausland in die Schweiz einführen, sollten sie sich vorab gründlich informieren. Niemand sollte ein Tier aus Mitleid oder aus einer Ferienlaune heraus erwerben und unvorbereitet mit nach Hause nehmen. Das gilt sowohl für Haustiere wie auch für Tiere wie Schweine, Esel und Ziervögel. Einerseits können diese Tiere Träger von ansteckenden Krankheiten oder Tierseuchen sein. Andererseits können sie Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, die für die Tierhalter dann rasch zu einem Problem werden können.

Illegaler Import gefährdet gesamte Tierpopulationen

Für die Einreise von Hunden und Katzen aus Tollwutrisikoländern gelten strenge Vorschriften, und für die Einfuhr in die Schweiz ist eine Bewilligung nötig. Sind die Anforderungen für die Einreise von lebenden Tiere nicht erfüllt, werden letztere entweder zurückgeschickt oder unter Umständen sogar eingeschläfert.

Auch Nutztiere, wie zum Beispiel Schweine, dürfen nicht ohne Weiteres eingeführt werden. Diese Tiere können ebenfalls Träger von ansteckenden Tierseuchen. Schweine können beispielsweise am Porcinen reproduktiven und respiratorischen Syndrom (PRRS) erkrankt sein. Diese auszurottende Krankheit kann bei Ausbreitung ganze Schweinebestände in Gefahr bringen. Angesteckte Tiere oder Herden müssen getötet werden. Die Abklärung bei einem Ansteckungsverdacht ist aufwändig und sehr kostspielig.

Wer Tiere illegal über die Grenze bringt, handelt verantwortungslos. Auch wenn sie gesund aussehen, können illegal importierte Tiere an schweren Tierseuchen wie zum Beispiel bei Tollwut erkrankt sein, die sie dann, einmal in der Schweiz, weiterverbreiten. Die Einfuhr solcher Tiere ist eine Bedrohung für die Tierpopulationen der Schweiz.

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

17.7.2019

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