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Verbesserung der Suchthilfe und -versorgung dringend nötig in der Schweiz

Suchthilfe

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Screenshot BAG

Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) setzt sich für eine Verbesserung der Suchthilfe und -versorgung ein. Die Expertinnen und Experten analysieren die aktuelle Situation in der Schweiz und formulieren für Politik, Auftragsgebende und Leistungserbringende Empfehlungen: Die interprofessionelle Zusammenarbeit muss dringend verbessert und insbesondere auch finanziert werden. Es müssen mehr Angebote für Menschen mit Suchterkrankungen geschaffen werden – insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene sowie für sozial benachteiligte Personen.

Der kürzlich publizierte Bericht der Konferenz der kantonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS) zeigt: Das Schweizer System der Suchthilfe und -versorgung ist heterogen und vielschichtig. Es bietet eine breite Palette von diversifizierten Behandlungs- und Unterstützungsangeboten. Dennoch bestehen in der Unterstützung von Menschen mit Suchtproblemen und ihren Angehörigen grosse Lücken und bedeutende regionale Unterschiede. In ihrem aktuellen Bericht zeigt die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN), wie das Suchthilfe- und Versorgungssystem verbessert werden kann.

Institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen den Professionen und Organisationen

Suchthilfe und -versorgung ist eine interdisziplinäre Querschnittsaufgabe. Um eine effektive Behandlung zu ermöglichen, sollten medizinisch-psychiatrisch ausgerichtete Leistungserbringende mit Leistungserbringenden aus dem psychosozialen und sozial-arbeiterischen Bereich (z.B. Arbeits- und Sozialintegration) enger zusammenarbeiten. Dazu sind gut koordinierte Netzwerke mit verbindlichen Kooperationsvereinbarungen und -verträgen sowie entsprechender Finanzierung notwendig Das verringert die Abbruch- und Rückfallquote der Therapie oder Beratung sowie Doppelspurigkeiten wodurch Synergien besser genutzt und Übergänge besser gestaltet werden können (z.B. von stationären zu ambulanten Angeboten).

Subjektfinanzierung ja, aber nicht nur

Bei der Subjektfinanzierung werden die Behandlungen für Menschen mit einer Suchterkrankung direkt über die Krankenkasse der Person finanziert. Eine einseitige «Subjektfinanzierung» birgt das Risiko, dass umfassende interdisziplinäre Behandlungen und Begleitungen chronisch suchtkranker Menschen und ihrer Angehörigen nicht mehr ausreichend angeboten werden können. Bei der «Objektfinanzierung» werden vorwiegend Institutionen wie z.B. eine Suchtberatungsstelle im Sinne einer Strukturfinanzierung durch die öffentliche Hand finanziert, was eine längerfristige Finanzierung sicherstellt. Darum braucht es beide Finanzierungsformen. Nicht nur Leistungen, die direkt an der suchtbetroffenen Person erbracht werden, sondern auch interprofessionelle Kooperationen und die Arbeit an Schnittstellen sowie die Unterstützung von Bezugspersonen müssen kostendeckend finanziert werden können. Die EKSN fordert, dass insbesondere auch suchtbetroffene Menschen mit multiplen Problemlagen und Komorbidität bei Bedarf eine adäquate, langdauernde Begleitung und Behandlung erhalten. Die dafür notwendigen gesetzlichen Regelungen und Finanzierungsstrukturen sollten erhalten oder geschaffen werden.

Mehr Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene sowie für benachteiligte Personen schaffen

Das Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene mit Suchtproblemen ist aktuell ungenügend. Die EKNS empfiehlt die Stärkung sowie den Aus- und Aufbau spezifischer sozialtherapeutischer und arbeitsintegrativer Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene. Der Zugang für Minderjährige zu ambulanten Angeboten muss gewährleistet werden. Schadensmindernde Angebote sollen in angemessener Form auch für Jugendliche schweizweit zur Verfügung stehen.

Sozial benachteiligten und vulnerablen Zielgruppen soll der Zugang zur Grundversorgung und Suchthilfe erleichtert werden. Für Menschen mit sprachlichen Barrieren, wenig formaler Bildung und tiefem Einkommen sowie für Menschen in prekären Situationen braucht es einen zielgruppenspezifischen Zugang. Dieser gelingt zum Beispiel mittels kostenloser, niederschwelliger, aufsuchender und mehrsprachiger Angebote sowie mittels Integrations-angebote. Diese aber riskieren zunehmend weggespart zu werden, so auch im aktuellen Beispiel der Universitären Psychiatrischen Klinik im Kanton Bern die unlängst beschlossen hat, Integrationsprogramme zu stoppen sowie den klinischen Sozialdienst massiv zu verkleinern.

Die EKSN fordert dazu auf, den wirksamen, biopsychosozialen Ansatz in der Versorgung zu respektieren und Sparmassnahmen nicht auf Kosten von Menschen in besonders vulnerablen Situationen durchzuführen.

Bericht der EKSN. Grundlagenpapier

Bericht GREA

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG

4.2.2024

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